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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch uns. Sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller. Andere Bedingungen als diese insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedignungen auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unserer schriftliche Bestätigung unwirksam. Soweit diese Verkaufsbedingungen keine abweichende Reglung enthalten, gelten ergänzend dazu die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

2. Preis

Alle Preise gelten netto ab Lager Wangen zzgl. der gültigen MwSt. zzgl. Versand und Verpackungskosten/Frachtversicherung. Auf ausdrückliche Anweisung (schriftlich) wird die Ware SVS/RVS Verbotskunden ohne Versicherung zugestellt. Die Versandberechnung erfolgt zu den Listenpreisen, die an dem Versandtag gelten.

3. Zahlungsbedingungen

Zahlung 14 Tage netto. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt ab Fälligkeit Zinsen von mindestens 5% über den jeweilligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugesschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir ferner unabhängig von ver-einbarten Zahlungszielen, die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen verlangen und/oder von allen etwa bestehenden Lieferungsverträgen auch von solchen, bei denen keine Zahlungsverzögerungen vorliegen, zurücktreten oder nach Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Be-stimmungen des Käufers. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Versand

Sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen getroffen worden sind, erfolgt der Versand nach unserer Wahl durch DHL, Spedition oder Post auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

5. Lieferung

EXSYS bemüht sich, alle Aufträge unverzüglich auszuliefern. Falls EXSYS aus Gründen, die EXSYS nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage ist, verpflichtet sich der Käufer, EXSYS eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beträgt mindestens vier Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung.

6. Annahmeverzug

Nimmt der Besteller einzelne Lieferungen oder Teillieferungen nicht ab oder verweigert er die Annahme, so können wir dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Besteller die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht angenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei hat der Besteller den gesamten Schaden einschließlich Transport zu ersetzen. In diesem Fall können wir wahlweise unseren Schaden nachweisen oder ohne Nachweis pauschal 30% des Nettowertes der nicht abgenommenen Lieferung zuzüglich der baren Auslagen als Schadenersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter verlägertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Der Besteller darf dir Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt geliferte Waren, sofort telegrafisch mitzuteilen. Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zwecke die Räume zu betreten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden, wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen gem. §94/IBGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentum haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist berechtigt die Ware im ordnungsgmäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußserung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

8. Mängel und Haftung für Schäden

Mängel die auf unsachgemäße Handhabung (Gewalt, Kurzschluß) zu-rückzuführen sind, sind vom Umtausch/Gutschrift ausgeschlossen. Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Fertigungs- oder Materialfehler aufweisen, welche den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhlichen oder nach dem Vertrag vorausggesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, werden unter Ausschluß sonstiger Ansprüche nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder ausgetauscht, sofern der Besteller die Ware sofort untersucht hat und uns die Mängel unverzüglich nach ihrer Enteckung schriftlich mitgeteilt hat. Beanstandete Waren sind uns nur auf Aufforderung hin zurückzusenden. Mit der Ausbesserung oder dem Austausch verbundene Transport- und Versicherungskosten trägt der Besteller. Da wir auf die Verwendung unserer Waren durch den Besteller keinen Einfluß haben und den Verwendungszweck üblicherweise nicht kennen, haften wir weder für die Eignung unserer Waren für den beabsichtigten Verwendungszweck noch für Schäden, die aus mangelnder Eignung entstehen, es sei denn, es wird zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Mängelfolgeschäden. Der Auftraggeber kann Herab-setzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn drei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist. Die Geltendmachung von Gewährsleistungsansprüchen setzt die völlige Begleichung aller unserer fälligen Forderungen gegen den Besteller voraus. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festggestellt worden oder unstreitig.

9. Haftungesbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bez. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Rücksendung

Falls wir einer Rücknahme von neuwertigen Standardprodukten ausdrücklich zugestimmt haben, müssen wir 20% vom Warenwert als Kosten für das Auspacken, Prüfen und Neuverpacken zum Schutz des nächsten Käufers berechnen. Rücknahme der EXSYS-Produkte werden nur mit komplettem Inhalt und in Orginalverpackung akzeptiert. Produkte in spezieller Ausführung (also nicht Katalogmäßig) können nicht zurückgenommen werden. Kundenspezifische Sonder-Anfertigungen sind vom Umtausch/Rücksendung ausgeschlossen. Kostenerstattung (Warengutschrift) erfolgt ausschliesslich auf Ware, nicht auf Versandkosten.

11. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Besteller ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen, Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht, haftete der Besteller in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit, insbesondere solche wegen mittelbarer Schäden (z.B. Verlust von Informationen und Daten, Vierenbefall, Betriebsunterbrechungen) sind ausgeschlossen.

12. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am Nächsten kommt.

13. Erfüllungsort-Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich für alle sich im Zusammenhang mit unserern Lieferungen ergebenden Verbindlichkeiten. Der Gerichtsstand Zürich gilt auch für Ansprüche im Urkunden- Wechsel- und Scheckprozeß sowie im Mahnverfahren. Der gleiche Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen für Ihn begründeteten Gerichtsstand zu verklagen. Zwischen den Parteien wird ausschließlich das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

Datenschutz

Gemäß § 26(1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß sämtliche Kunden- und Lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden. Auszüge / Nachdruck / Kopien aus unserem Katalog nur mit schriftlicher Genehmigung.

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